Schleppfischerei

Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern

Einige Infos und Gesetzestexte bezüglich der Schleppfischerei. Der genaue Wortlaut und die Gesetzestexte der Binnenschiffahrtsverordnung kann hier nachgelesen werden.

Schlappfahrer fahren vorausschauend und beachten folgende Punke:

  • Der weisse Ball muss während dem Schleppen immer sichtbar gesetzt werden.
  • Kursschiffe haben immer Vortritt
  • Der verantwortungsvolle Schleppangler informiert sich vor dem Fang über den Fahrplan und den Verlauf der Fahrstrassen der Kursschiffe
  • Netze der Berufsfischer sind immer einheitlich mit Bojen markiert.
  • Motorbootsführer welche keinen Führerausweis benötigen, sind verpflichtet, sich über die geltenden Schifffahrtsvorschriften zu informieren
  • Jeder Schleppangler ist sich bewusst, dass er zu jedem Zeitpunkt manövrierfähig bleiben muss.
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Merkblatt zur Schleppfischerei
Schleppfischerei.pdf
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